Zians-Haas Rechtsanwälte

Wallonische Region führt den Generationensprung ein

06.05.2020

WR ermöglicht das Nacherben zum gleichen Tarif

Schön, dass wir immer älter werden. Dies bedeutet aber auch, dass immer wieder Menschen damit konfrontiert werden, dass sie in einem Alter erben, in dem sie den Nachlass eigentlich nicht mehr brauchen oder wollen. Viel lieber würden sie sehen, wenn ihre eigenen Erben bedacht würden. Aber dies würde im Prinzip eine neue Steuer (Schenkungssteuer) bedeuten.

Die Wallonische Region hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass Erben den Nachlass oder einen Teil davon an ihre eigenen Nachkommen weiterreichen können und zwar zu Null Prozent. Natürlich muss die ursprünglichen Erbschaftssteuer, die der erste Erbe zu zahlen hatte, entrichtet werden.

Für alles weitere sollte ein Notar kontaktiert werden, um innerhalb von 90 Tagen nach der Erbschaftserklärung eine entsprechende Urkunde erstellen zu können. Zögern Sie nicht, sondern fragen Sie schnell beim Notariat nach, um keine Fristen zu verpassen.

 

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